Allgemeine Geschäftsbedingungen der AT-Solutions GMBH&COKG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AT-Solutions GMBH&COKG

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit uns (AT-

Solutions GMBH&COKG) und unseren Kunden*innen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des*r Kunden*in werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich

zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt nicht, wenn wir in Kenntnis der AGB des*r Kunden*in die Lieferung an

ihn*sie vorbehaltlos ausführen.

(2) Wir bieten unsere Waren und Dienstleistungen nur zum Kauf bzw. zum Mietkauf an, soweit es sich bei

dem*r Kunden*in um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei

Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Ware),

ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Sofern nichts anderes vereinbart,

gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des*r Kunden*in gültige Fassung.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des*r Kunden*in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung,

Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Textform (z. B. Brief, E-Mail oder Telefax) abzugeben.

Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des*r Erklärenden

bleiben unberührt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen

(1) Die Einzelheiten zu Verträgen über den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen,

insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung, finden sich im jeweiligen Angebot.

(2) Unsere Angebote im Internet oder in Papierform sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches

Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dies gilt auch, wenn wir dem*r Käufer*in Kataloge, technische

Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige

Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums-

und Urheberrechte vorbehalten.

(3) Der Vertrag kommt durch Bestellung der Ware oder der Dienstleistung durch

den*ie Kunden*in (Vertragsangebot) und Annahme durch uns zustande. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt

durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), in welcher wir dem*r Kunden*in die Ausführung der Bestellung oder die

Auslieferung der Ware bestätigen (Auftragsbestätigung). Sofern sich aus der Bestellung des*r Kunden*in nichts anderes

ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des*r Kunden*in innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei uns

anzunehmen.

(4) Auf Anfrage erstellen wir dir ein individuelles Angebot, welches wir dir in Textform übermitteln und an das wir uns

fünf Tage gebunden halten. In diesem Fall kommt der Vertragsschluss vorbehaltlich der Produktverfügbarkeit durch

Annahme unseres Angebotes durch entsprechende Bestellung bzw. Bestätigung des Angebotes durch

den*ie Kunden*in zustande.

(5) Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt direkt oder indirekt (Mail) nur in handelsüblichen Mengen, die zur

Errichtung einzelner Photovoltaikanlagen mit Energiespeicher im Eigenheimbereich üblich sind.

(6) Änderungen an einem bestehenden Angebot, können auch per Handschlag (bei Unternehmer oder deren

Bevollmächtigte) beider Parteien und/oder anschließender Benachrichtigung per Mail erfolgen und sind bindend.

Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen

Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss

des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird,

stehen uns die Sonderrechte nach AGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder

Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

§ 3 Leistungserbringung bei Dienstleistungen über Drittfirmen

(1) Soweit Dienstleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Angebotsbeschreibung

ergebenden Einzelleistungen. Diese erbringen wir immer nach bestem Wissen und Gewissen, und in der Regel durch

Drittfirmen.

(2.) Wobei wir nicht für Montagefehler oder Beschädigungen während der Montage und dgl. von Drittanbietern

haften. Sondern diese sind immer direkt mit den Drittfirmen abzuklären. Die Bekanntgabe der Drittfirmen erfolgt immer

nur im Anlass Fall in kurzer Frist, durch die AT-Solutions.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Bei den von uns angegebenen Lieferterminen handelt es sich um unverbindliche Liefertermine. Die Liefertermine

sind nur verbindlich, wenn dies konkret vereinbart wurde. Bei Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware erst nach

Eingang des vollständigen Kaufpreises sowie der Transport- und Versandkosten.

(2) Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z. B.

Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den*ie Kunden*in hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den

voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb des neuen Liefertermins nicht verfügbar,

wird der*ie Käufer*in unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder

teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der zum Rücktritt berechtigenden Nichtverfügbarkeit der Ware gilt, wenn

uns der Zulieferer nicht beliefert und uns hierfür kein Verschulden trifft.

(3) Die Lieferung erfolgt ab Lager oder Büroadresse. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung der Ware geht in diesen Fällen mit der Übergabe auf den*ie Kunden*in über.

(4) Auf Verlangen und Kosten des*r Kunden*in kann die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt werden

(Versendungskauf). In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der

Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst

zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. In Einzelfällen erfolgt die Lieferung hierbei direkt

vom Hersteller an den*ie Kunden*in (Streckengeschäft). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die

Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern von

dem*r Kunden*in gewünscht, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung.

(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den*ie Kunden*in im Rahmen des vertraglichen

Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

dem*r Kunden*in hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären

uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Kommt der*ie Kunde*in Annahmeverzug, unterlässt er*sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere

Lieferung aus anderen, von dem*r Kunden*in zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus

entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine

pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 50,00 für Bearbeitungskosten. Zusätzlich berechnen wir eine pauschale

Entschädigung in Höhe von EUR 10,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit

der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen

Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt;

die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem*r Kunden*in bleibt der Nachweis gestattet,

dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(8) Das Warenausgangsdatum kann im Kundenauftrag maximal zwei Wochen ab dem Tag der ersten Verfügbarkeit in

die Zukunft geschoben werden. Solange werden wir die Artikel lagern. Danach behalten wir uns die Stornierung gegen

Gebühr gem. § 8 (10) vor oder erstellen einen neuen Auftrag mit dem frühesten Warenausgang zum Erstellungszeitpunkt

und Preissetzung des neuen Auftrags.

§ 5 Preise sowie Transport- und Versandkosten


(1) Bei den von uns genannten und in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise
stellen – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer dar. Bei Preis- und
Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine
entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem
vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung
die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der*ie Kunde*in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Liegt eine umsatzsteuerfreie vor, ist der/die Kunde*in verpflichtet, eine Gelangensbestätigung zu unterzeichnen
und mit dem Firmenstempel gestempelt zurückzusenden. Die Rücksendung der Gelangensbestätigung hat innerhalb von
30 Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes zu erfolgen. Wird diese nicht eingereicht, wird die Umsatzsteuer
nachberechnet. Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung bzw. bis zur Zahlung
der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) AT-Solutions ist berechtigt, die Rechnung als elektronisches Dokument (z. B. PDF) per E-Mail an

den*ie Kunden*in zu versenden (elektronischer Rechnungsversand). Rechnungen in Papierform werden nur im Ermessen

von uns oder auf gesonderten Kundenwunsch erstellt. Der*ie Kunde*in hat uns eine Änderung der E-Mail-Adresse, an

welche Rechnungen versandt werden sollen, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Die Zusendung einer

Rechnung an die von dem*r Kunden*in zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gilt diesem als zugegangen, wenn

der*ie Kunde*in uns eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat.

(2) Dem*r Kunden*in stehen die während dem Bestellvorgang angebotenen oder im jeweiligen Angebot

ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Er*sie kann zwischen einer Zahlung auf Rechnung oder per

Vorauskasse wählen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich.

(3) Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, soweit hiervon abweichend keine andere Frist zur Zahlung

vereinbart worden ist. Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz

oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

(4) Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich

ausgewiesen.

(5) Dem*r Kunden*in stehen gegen Zahlungsansprüche nur insoweit Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu,

als es sich um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt und die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder

unbestritten sind.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass

unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des*r Kunden*in gefährdet wird, so sind wir nach

den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom

Vertrag berechtigt.

(7) Wir sind zur Abtretung von Ansprüchen gegen den*ie Kunden*in an ein Factoring Firma oder Anwaltskanzlei

berechtigt. Im Falle des Factorings können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur mehr an diese geleistet werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der*ie Kunde*in hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen)
auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des*r Kunden*in, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder
Teile davon, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf
Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung
des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
Zahlt der*ie Kunde*in den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir
dem*r Kunden*in zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung
nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der*ie Kunde*in ist, solange er*sie nicht in Zahlungsverzug ist, befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten
ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
1. a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung
unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Vornahme für uns erfolgt und wir
daher als Hersteller gelten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bleibt bei einer Verarbeitung, Umbildung oder
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungsendbeträge (inkl. Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen
Waren. Ist die Sache des*r Kunden*in als Hauptsache anzusehen, so hat der*ie Kunde*in uns anteilsmäßig das
Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der*ie Kunde*in verwahrt unser
(Mit-)Eigentum unentgeltlich. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
1. b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte sowie
diejenigen Forderungen des*r Kunden*in bezüglich der Ware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen
seinen Abnehmer oder Dritten entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und
Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent, tritt der*ie Kunde*in schon jetzt in vollem Umfang/in Höhe unserer etwaigen Forderungen oder
unseres Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des*r Kunden*in gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
1. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der*ie Kunde*in neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die
Forderung nicht einzuziehen, solange sie noch nicht fällig ist oder
der*ie Kunde*in seinen*ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel
seiner*ihrer Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts
gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der*ie Kunde*in uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner*in bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des*r Kunden*in zur weiteren Veräußerung und
Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie die Einziehungsermächtigung zu
widerrufen.
1. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf
Verlangen des*r Kunden*in Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für die Rechte des*r Kunden*in bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie
unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderbestimmungen bei Endlieferung
der unverarbeiteten Ware an eine*n Verbraucher*in, auch wenn diese*r sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus
Unternehmerregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den*ie Kunden*in oder eine*n andere*n
Unternehmer*in z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
(2) Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(3) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart, nicht jedoch Werbung, öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers oder sonstiger Dritter.
Garantien im Rechtssinne erhält der*ie Kunde*in durch uns nicht.
(4) Die Mängelansprüche des*r Kunden*in setzen voraus, dass er*sie seinen*ihren gesetzlichen Untersuchungs- und
nachgekommen ist. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den*ie Kunden*in oder an den
von ihm*r bestimmten Dritten zu untersuchen. Die Untersuchung hat durch sachkundiges Fachpersonal zu erfolgen.
Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon
unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen
ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich
anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Versäumt der*ie Kunde*in die ordnungsgemäße
Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die
Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der*ie Kunde*in den fälligen
Kaufpreis bezahlt. Der*ie Kunde*in ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der*ie Kunde*in hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns
der*ie Kunde*in die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet
weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau
verpflichtet waren.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der
gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von dem*r Kunden*in die aus dem
unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt
verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den*ie Kunden*in nicht erkennbar.
(9) Grundsätzlich ist eine Rückgabe oder Stornierung von gekauften Waren ausgeschlossen. Sollten wir eine Rückgabe
oder Stornierung dennoch akzeptieren, fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr oder Stornogebühr in Höhe von 20 % des
Warenwertes an, mindestens jedoch EUR 100,00. Der Artikel ist dabei in einem einwandfreien Zustand und in
Originalverpackung zurückzusenden. Für den Rückversand (etwaige Demontage) der Ware ist der*ie Kunde*in selbst
verantwortlich. Für Produkte, die im Kundenauftrag individuell bestellt werden, ist die Rückgabe oder Stornierung
ausgeschlossen. Werden Produkte in vertriebsbegleitenden Aktionen wie der Verfügbarkeitsgarantie oder Aktionen von
Herstellern oder vergleichbare Rabattierungen wie einer verlängerten Garantie oder einer kostenlosen Beigabe anderer
Artikel angebotenen ist keine Stornierung möglich.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und in allen anderen
gesetzlichen geregelten Fällen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen
Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
1. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der*ie Vertragspartner*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus § 9 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw.
zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben
und für Ansprüche des*r Kunden*in nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der*ie Kunde*in nur zurücktreten oder
kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und
Rechtsfolgen.
(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei
und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige noch ununterbrochene
Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
(6) Der*ie Kunde*in akzeptiert, dass er*sie die zur Verfügung gestellten Texte und Daten sorgfältig zu prüfen hat und
für eventuelle Fehler, AT-Solutions nicht haftbar machen kann. AT-Solutions übernimmt keine Haftung für Sach- und
Rechtsmängel der Texteinhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und
Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit.

§ 10 Verjährung

(1) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren nach ein Jahr ab Ablieferung.
(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt
die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung drei Jahre ab Lieferung.
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des*r Kunden*in, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des*r Kunden*in gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen ist
unser Office in Seiersberg.
(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem*r Kunden*in gilt das Recht der Republik
Österreich unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der*ie Kunde*in Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Graz. Entsprechendes gilt, wenn
der*ie Kunde*in Unternehmer*in im Sinne des HGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den*ie Kunden*in an
seinem*ihrem Geschäftssitz zu verklagen.

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers/Anbieters
AT-Solutions GMBH&COKG
Johann-Seifried-Ring 1
8054 Seiersberg
ATU 67427233
FN: 377737x

2. Datenschutzbestimmungen
Sämtliche von dir mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer,  Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des öst. Datenschutzrechtes verwerten.